Pflegeleistungen ab 01.07.2021

Damit ihr Angehöriger so lange als möglich in der gewohnten Umgebung verbleiben kann, können sie nachstehend aufgeführte

Leistungen der Pflegehilfe 

beanspruchen.

Bei vorhandenem Pflegegrad können die Kosten entsprechend mit ihrer Pflegekasse abgerechnet werden.

Wir beraten Sie gern!
Die Leistungspreise sind im Internet auch z.B. über den AOK-Pflegenavigator einsehbar.
Wir unterbreiten ihnen auch auf Wunsch gerne einen Kostenvoranschlag. 
Telefon 06806 - 440655

 

Was sind Investitionskosten?

Pflegedienste stellen Investitionskosten in Rechnung. Dabei handelt es sich um bestimmte Betriebsausgaben, die mit der Durchführung der Pflegeleistung bei den Pflegekunden nichts zu tun haben. Notwendige Betriebsausgaben sind z.B. Leasingraten für Dienstfahrzeuge, Büromiete, Bürobedarf, Versicherungen usw.. Die Pflegekassen beteiligen sich nicht an den Investitionskosten und müssen vom Versicherten selbst gezahlt werden. Wir beraten Sie gerne!