Behandlungspflege

Wir unterstützen Sie z. B. bei Ihrer Medikamenteneinnahme !

Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, z.B.

  • zur Vermeidung oder Verkürzung einer Krankenhausbehandlung oder wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder
  • zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung, soweit der Versicherte die  erforderlichen Verrichtungen nicht selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person den Versicherten in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann, dass nachstehende Leistungen der häuslichen Krankenpflege von ihrem behandelnden Arzt verordnet werden können.

Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (z.B. Verbände, Medikamentengabe, Insulingabe usw.) können von ihrem Arzt verordnet werden und nach Genehmigung mit ihrer Krankenkasse direkt abgerechnet werden.

Wir beraten Sie gern! Telefon 06806 - 440655