Verhinderungspflege/Urlaubspflege/Entlastungsbudget
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Hierfür gibt es ein Entlastungsbudget von 3.539,00€ im Jahr, da die Verhinderungs- und Urlaubspflege wie die Kurzzeitpflege zu einem Geldbetrag zusammengeführt wurden. Der Anspruch besteht ab dem Pflegegrad 2 mit der Anerkennung von diesem und ohne eine Vor-Pflegezeit der Pflegeperson.
Der Leistungsbetrag kann Individuell je nach Bedarf aufgeteilt werden. Z.B.; 2.500€ für eine kurzzeitpflege und der Restbetrag (Beispiel: 1.039,00€) für ambulante Verhinderungs-/Urlaubspflege.
ACHTUNG ! Der Leistungsanspruch verfällt jeweils zum 31. Dezember des Jahres.
Wir sind kurzfristig in der Lage, die Versorgung des Pflegebedürftigen zu übernehmen.
Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 06806 - 440655.